Unser Standard ist alles, was das Wohnungs-Eigentums-Gesetz (WEG)
fordert und noch mehr.
Wir stellen Ihnen besondere Leistungen zur Verfügung. Unsere Experten, Projektleiter, Architekten und Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Bedarf zur Verfügung, so dass Ihr Eigentum perfekt gemanagt wird.
Die Verwaltertätigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, nach den Bestimmungen der Teilungserklärung, dem Verwaltervertrag und den gefassten Beschlüssen und Vereinbarungen der Eigentümer.
Die Vergütungen des Verwalters für die Grundleistungen und besonderen Leistungen werden nach Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft gemäß den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen abgegolten.